(1) Private Krankenversicherung
Da ich sowohl über die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin in dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie (erteilt durch die Bezirksregierung Köln), als auch über einen Eintrag im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (Nr. 81280) verfüge, werden die Psychotherapiekosten von den privaten Krankenkassen übernommen.
Da es allerdings unterschiedlichste Tarifverträge gibt, sollten Sie sich vor dem Beginn einer Psychotherapie bzw. vor dem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach Ihren genauen Versicherungsbedingungen erkundigen und sich ggfs. schriftlich eine Leistungszusage geben lassen.
Folgender Fragenkatalog könnte bei der Klärung der Kostenübernahme in einem Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter hilfreich sein:
- Kann ich laut meines Versicherungstarifs eine psychotherapeutische Behandlung bei einer Psychologischen Psychotherapeutin durchführen?
- Wie sieht der Leistungsumfang aus? Gibt es eine maximale Sitzungsanzahl pro Jahr?
- Muss vor Therapiebeginn eine schriftliche Beantragung erfolgen? Gibt es hierzu bestimmte Formblätter oder bestimmte Antragsunterlagen?
- Welche Qualifikationsnachweise benötigt meine Krankenkasse von meinem Psychotherapeuten?
Hier finden Sie die aktuelle Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP): http://www.bptk.de/recht/verguetung.html
(2) Beihilfe
Da ich mit Approbation und Eintrag ins Arztregister (s.o.) die notwendigen fachlichen Qualifikationen aufweise, werden die Psychotherapiekosten von den Beihilfestellen generell übernommen.
Aktuell (Stand 07/2024) stehen Ihnen folgende genehmigungsfreie Leistungen zu: psychologische Sprechstunde (3 x 50 min.), Akuttherapie (12 x 50 min.), probatorische Sitzungen (4 x 50 min.) sowie Kurzzeittherapie (24 x 50 min.).
Sollte darüber hinaus weiterer Therapiebedarf bestehen, wird ein Antrag auf Langzeittherapie über das Gutachterverfahren gestellt. Wenn die Festsetzungsstelle aufgrund der Gutachterempfehlung die Notwendigkeit der Psychotherapie und somit die Beihilfefähigkeit anerkennt, werden die psychotherapeutischen Leistungen erstattet.
Hier finden Sie die aktuelle Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP): http://www.bptk.de/recht/verguetung.html
(3) Selbstzahler
Sollten Sie die Psychotherapiekosten selbst tragen wollen, fallen für Sie keine Formalitäten an. Die Leistungen werden nach der aktuellen Version der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet: http://www.bptk.de/recht/verguetung.html
(4) Gesetzliche Krankenkassen
Da ich keine kassenärztliche Zulassung besitze, kann ich nicht routinemäßig mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Lediglich niedergelassene Kollegen (sog. Vertragspsychotherapeuten), die über einen Kassensitz und somit über eine Kassenzulassung verfügen, sind hierzu berechtigt. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, empfehle ich Ihnen, dass Sie sich bei einem niedergelassenen Kollegen um einen Therapieplatz bemühen. Adressenlisten und Informationen zu niedergelassenen Psychotherapeuten im Raum Köln erhalten Sie bei der Zentralen Informationsbörse Psychotherapie (ZIP) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein oder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.