(1) Das Erstgespräch
Zunächst vereinbaren Sie mit mir per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon einen Termin für ein Erstgespräch. Im Erstgespräch lernen wir uns kennen: Sie berichten mir von Ihrem Anliegen und von Ihren bisherigen Lösungsversuchen, gleichzeitig bekommen Sie von mir einen ersten Eindruck – wie ich nachfrage und auf welche Art ich arbeite. Nach dem Gespräch besprechen wir, wie es weitergeht: Ich gebe Ihnen eine Rückmeldung, ob und wie ich Ihnen weiterhelfen könnte, Sie überlegen sich – gern auch ganz in Ruhe zu Hause – , ob Sie sich vorstellen könnten, dass wir ein gutes Team in Ihrer Sache sein könnten.
Bitte beachten Sie: Das Erstgespräch ist kostenpflichtig. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei ihrer Versicherung, welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sein müssen.
(2) Die probatorischen Sitzungen
Sollten Sie sich nach dem Erstgespräch für den Beginn einer Behandlung bei mir entscheiden, werden im Folgenden vier weitere sog. probatorische Sitzungen („Probesitzungen“) durchgeführt. Mit Hilfe von weiteren Gesprächen, Aufstellungen (mit Figuren und Stühlen), Fragebögen und Interviews werde ich Sie als Person, Ihre Lebenszusammenhänge (sog. Kontexte), Ihr Anliegen sowie Ihre Ressourcen kennenlernen.
In dieser Phase entstehen in unseren Gesprächen bereits gemeinsame Erklärungsmodelle zur Entstehung und Aufrechterhaltung der für Sie zum aktuellen Zeitpunkt problematischen Themen.
Nach den probatorischen Sitzungen wird auf Wunsch ein Antrag auf ambulante Psychotherapie bei der Versicherung gestellt. Die Anzahl der beantragten Stunden richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und dem gemeinsam eingeschätzten Bedarf. Sollten Sie z.B. über die Beihilfe versichert sein, so können Sie derzeit (Stand: 2018) zwischen einer Kurzzeittherapie (10 Sitzungen) oder einer Langzeittherapie (60 Sitzungen) wählen. Bitte beachten Sie: Erst nach schriftlicher Bewilligung durch die Krankenkasse ist die Kostenübernahme für weitere Sitzungen gesichert.
Bei manchen privaten Versicherungsverträgen gibt es allerdings Ausnahmen, etwa ein pauschales Kontingent von 20 oder 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Am besten erkundigen Sie sich im Vorfeld zu Ihren individuellen Versicherungsbedingungen. Ich helfe Ihnen dann gern bei der organisatorischen Umsetzung.
(3) Die Intensivphase
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.
Wie viele Stunden Sie insgesamt brauchen, richtet sich nach Ihrem Anliegen und Ihrem Bedarf.
Der Abstand zwischen den Therapiestunden richtet sich ebenfalls nach Ihrem Bedarf und unseren Terminkalendern.
Meistens empfiehlt sich zu Beginn eine Frequenz von einmal pro Woche, um sich gut kennenzulernen und den Gesundungsprozess anzustoßen.
Manchmal kann es sein, dass wir gemeinsam zu der Entscheidung kommen, einen Gast (Partner, Eltern, Kinder etc.) einzuladen, um Beziehungsprobleme effizienter lösen zu können.
(4) Die Transferphase
Ganz automatisch werden Sie während unserer Zusammenarbeit ein Gefühl dafür entwickeln, wie häufig Sie kommen möchten. Irgendwann werden Sie lieber mehr Zeit zwischen den Therapiestunden haben wollen, um neue Ideen in ihrem Alltag ausprobieren zu können. Die Therapiestunden sind dann zunehmend dazu da, diese Erfahrungen auszuwerten.